Was die Wenigsten wissen - es gibt einen Rechtsanspruch (geregelt im § 204 VVG) für PKV-Versicherte, in einen günstigeren Tarif bei ihrem Anbieter zu wechseln. Dabei werden sämtliche angesparten Alterungs-Rückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen. Ist das Leistungsniveau des neuen Tarifs nicht höher, ist zudem keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Die "Kunst" besteht nun darin, den Tarif zu finden, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Sie können nicht erwarten, dass ihr Versicherer aus eigenem Antrieb den günstigsten Tarif heraussucht und ihnen anbietet. Deshalb ist es wichtig, sich an einen unabhängigen Berater mit Marktkenntnis und Erfahrung zu wenden, der mit entsprechenden Programmen alle geeigneten (auch Alt-) Tarife heraussucht. Für diese Tarife fordert der Makler dann bei ihrem Versicherer s.g. "Umstellungs-Berechnungen" an und bereitet diese für Sie zur Entscheidungsfindung auf.
Wenn auch Sie sich über stetig steigende PKV-Beiträge ärgern (oder sich nicht sicher sind, ob Sie im richtigen Tarif sind) - lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob wir einen günstigeren Tarif bei Ihrem Anbieter finden.
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